Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

1.1 Stand

Die hier vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben den Stand 08/2019.

1.2 Geltungsbereich

1.2.1 Die hier dargestellten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Dauer der Geschäftsverbindung.

1.2.2 Sie gelten für alle von Envision One zu erbringenden Leistungen.

1.2.3 Die Annahme etwaig entgegenstehende AGB des Auftraggebers bedarf einer schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers – Envision One -.

 

1.3 Anbieter

Bei dem Anbieter handelt es um

Envision One

Michael Neumann

Trierer Str. 48

D – 66822 Lebach

Tel.: +49 (0) 68 81 / 9 36 90 66

Steuernummer: 010 / 252 / 03077

1.4 Angebote

Die Angebote sind freibleibend. Änderungen in Bezug auf Termin, Personen (insbesondere Referenten), Ort oder Technik bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Inhaltliche Änderungen könne vorgenommen werden, wenn sich neue Erkenntnisse ergeben oder Sie dem Zweck des Angebotes dienlich sind.

1.5 Preise und Zahlungsbedingungen

1.5.1 Preise können als verbindlicher Festpreis, als prozentuales Honorar, als Richtpreis, nach Stundenaufwand vereinbart werden. Sie gelten grundsätzlich zuzüglich der gesetzlich Mehrwertsteuer.

1.5.2 Wird während der Auftragsabwicklung der Umfang der jeweiligen Auftragsleistung abgeändert – insbesondere ausgeweitet – so kann der der Auftragnehmer – Envision One – eine entsprechende Anpassung der vereinbarten Preise und Vergütung verlangen

1.5.3 Eine einseitige Änderung der Auftragsleistung durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen.

1.5.4 Soweit nicht anders vereinbart, ist der Auftragnehmer – Envision One – berechtigt, nach billigem Ermessen einen angemessenen Vorschuss zu fordern und/oder abschnittsweise Teilrechnungen zu stellen.

1.5.5 Sämtliche Rechnungen von Envision One sind 14 Tage nach Erhalt, rein netto Kasse ohne Abzug fällig.

2. Verträge

2.1 Vertragsart

Falls nicht anders angegeben, handelt es sich bei den Verträgen um Dienstverträge.

2.2 Kündigung

Unbeschadet des Rechts zur fristlosen Kündigung, können geschlossene Verträge mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende von beiden Seiten gekündigt werden.

2.3 Weisungsrecht

Envision One obliegt das Weisungsrecht seinen Mitarbeitern und seinen Erfüllungsgehilfen gegenüber.

2.5 Rücktritt oder Stornierungen

Eine Stornierung hat schriftlich zu erfolgen. Eine Email mit Bestätigung ist ausreichend.

Bei einem Rücktritt seitens eines Teilnehmers ist eine Stornogebühr fällig.

Diese betragen

• bis 4 Wochen vor Start der Schulung / Seminar: 50 € pauschal pro Teilnehmer

• von 4 Wochen bis  2 Wochen vor Start der Schulung / Seminar: 50 % der Seminarkosten pro Teilnehmer

• ab 2 Wochen bis Start der Schulung / Seminar: 100% der Seminarkosten pro Teilnehmer

Wird bis Start des Seminars ein Ersatzteilnehmer gestellt, so entfällt die Stornogebühr.

3. Termine / Mitwirkungspflichten

3.1 Sind keine Termine vereinbart, so bestimmte Envision One diese nach billigendem Ermessen.

3.2 Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, so können daraus Verzögerungen entstehen. Die daraus entstehenden Kosten gehen zu seinen Lasten.

3.3 Im Falle höherer Gewalt verlängert sich der Leistungszeitraum um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit.

4. Geheimhaltung

4.1 Sowohl der Auftraggeber, als auch der Auftragnehmer sind wechselseitig verpflichtet, sämtliche Informationen bezüglich der geschäftlichen und betrieblichen Angelegenheiten streng vertraulich zu behandeln. Sie werden lediglich im Rahmen der Auftragszwecks verwendet.
Sollte es für die Auftragserbringung erforderlich sein, so ist Envision One berechtigt diese Informationen an Dritte weiterzugeben.

5. Haftung / Schadenersatz

5.1 Envision One leistet Schadenersatz ausschließlich nach den folgenden Grundsätzen

5.2 Envision One haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, die sich aus einer Verletzung der Sorgfaltspflicht ergeben, unbeschränkt.

5.3 Schadenersatzhaftungen sind ausgeschlossen

5.4 Etwaige Schadenersatzansprüche des Auftraggebers verjähren 24 Monate nach ursprünglich avisiertem Ende des Auftrags.

6. Nutzungsrechte

6.1 Für sämtliche von Envision One entwickelte Werke, die im Auftrag des Auftraggebers erbracht worden sind, erhält der Auftraggeber das Recht diese zeitlich unbefristet zu nutzen. Diese Nutzungsrechte setzen ein vollständige Bezahlung des Auftrages voraus. Die Nutzungsrechte erhält ausschließlich der Auftraggeber.

7. Schlussbestimmungen

7.1 Erfüllungsort

Der Erfüllungsort für Auftragsleistungen von Envision One ist der von Auftraggeber und Auftragnehmer gemeinsam vereinbarte Ort. Dies ist in der Regel

• bei Leistungen für Unternehmen: die Räumlichkeiten des Unternehmens, oder die Räumlichkeiten Dritter

• bei Seminaren: Seminarräume Dritter

• bei telefonischen Beratungen: die Räumlichkeiten von Envision One

Der Erfüllungsort für die Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers ist der Sitz von Envision One. 

7.2 Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist der Sitz von Envision One.

7.3 Anwendbares Recht

Verträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des Internationalen Privatrechts.